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Förderung von Stromspeicheranlagen 2024

 

Jetzt Förderung für Ihren neuen Stromspeicher beantragen
und bis zu 200€/kWh sparen! 
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Nur so lange Budgetmittel reicht.

Förderung von Stromspeicheranlagen 2024 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

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Was wird gefördert?

Mindestens 4 kWh neue errichtete nutzbare Stromspeicherkapazität muss der zu fördernde Speicher besitzen. Achtung die „nutzbare“ Speicherkapazität weicht in der Regel von der Nenn-Kapazität des Speichers ab. Bitte unbedingt vor dem Kauf das Datenblatt des Speichers prüfen. In unserem Online-Shop immer „Download“ unterhalb der Produktbeschreibung zu finden! Die Größe des Speichers ist nach oben unbegrenzt. Förderfähig sind allerdings maximal 50 kWh.

Stromspeicheranlagen die ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden, sind förderfähig.

Wer ist berechtigt?

Jede Privatperson oder Firma oder Verein (z.B. Eigentümergemeinschaft sofern eine juristische Person besteht) Jede natürliche und juristische Person ist antragsberechtigt.

Wir hoch ist die Förderung?

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität bei maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten. *2.
Bei Privatpersonen (natürliche Person) werden die Bruttokosten (inkl. MwSt.) zur Grundlage genommen.
Die Förderung wird in Form eines Pauschalbetrages ausbezahlt.

!Achtung! Kombination mit 0% Mehrwertsteuer
nach § 28 Abs. 62 UStG 1994
ist nicht möglich! Wichtig!

Die Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kos­ten sind in den FAQs angeführt. Diese finden Sie zum Download unter www.speicher.klimafonds.gv.at.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Einreichung für die Förderaktion „Stromspeicheranlagen“ verläuft in einem zweistufigen Verfahren.

1. Registrierung für Privatpersonen für Betriebe
Der/Die Antragsteller:in erhält nach Abschluss der Re­gistrierung ein Bestätigungs-E-Mail. Dieses enthält die Registrierungsnummer und einen persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung.

 2. Antragstellung

Die Registrierungsplattform ist so lange geöffnet, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen.

Änderungen der Bestimmungen dieses Förderleitfadens, wie z. B. die Förderhöhen, sind möglich.

Wichtige Links:

Leitfaden Stromspeicheranlagen 2024 | Details zum Förderprogramm | Häufig gestellte Fragen (FAQ) | Aktuell verfügbares Förderbudget | Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Quelle: Leitfaden Stromspeicheranlagen Jahresprogramm 2024 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung; Wien, März 2024 https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-Stromspeicheranlagen-2024.pdf

1.)* Von diesem Programm ausgeschlossen sind zudem Stromspeicheranlagen, die eine Förderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes § 56 Abs. 2in Anspruch nehmen oder die der seit 1.1.2024 geltende Umsatzsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuerge­setz 1994 i. d. g. F.von PV-Anlagen und dazugehörigen Stromspeichern unterliegen.

2.)* Gemäß Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i. d. g. F. beträgt die Förde­rung unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen maximal 35 % der anerkennbaren Investitionskosten.

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