- Maße (L x B x H): x x
- Startstrom: 0
- Technologie: Energiemanagement
Ab Lager verfügbar, 7 Werktage
Nicht im Abhollager Wolfurt
- Maße (L x B x H): 103 x 21.3 x 105.3
- Startstrom: 0
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Nicht im Abhollager Wolfurt
- Maße (L x B x H): 103 x 21.3 x 105.3
- Startstrom: 0
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Nicht im Abhollager Wolfurt
- Maße (L x B x H): 140 x 33.5 x 175
- Startstrom: 0
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Nicht im Abhollager Wolfurt
- Maße (L x B x H): 368 x 334 x 154
- Startstrom: 0
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Nicht im Abhollager Wolfurt
- Maße (L x B x H): 368 x 334 x 154
- Startstrom: 0
Nicht am Lager - Lieferzeit mehr als 25 Tage
- Maße (L x B x H): 600 x 155 x 4656
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Lithium
Nicht am Lager - Lieferzeit mehr als 25 Tage
- Maße (L x B x H): 600 x 155 x 3848
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Lithium
Nicht am Lager - Lieferzeit mehr als 25 Tage
- Maße (L x B x H): 600 x 155 x 3088
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Lithium
Nicht am Lager - Lieferzeit mehr als 25 Tage
- Maße (L x B x H): 520 x 660 x 220
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Hybridwechselrichter
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- Maße (L x B x H): 600 x 155 x 4656
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Lithium
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- Maße (L x B x H): 600 x 155 x 3848
- Startstrom: 0
- Freigabe durch oesterreichsenergie.at: - ja -
- Technologie: Lithium
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! Achtung! NEUE Information zu: Steuersatz für Photovoltaikanlagen 0% MwSt. endet mit dem 7. März 2025!
!!! Achtung !!!
Aufgrund des Abänderungsantrags Nr. 73/A 28. GP, der am 7. März 2025 im Nationalrat beschlossen wurde, ergeben sich für die Anwendung des Nullsteuersatzes folgende Änderungen:
Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 genannten Voraussetzungen endet grundsätzlich mit 31. März 2025.
Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrundeliegenden Verträge über Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.
Welche Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen?
§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“).
Voraussetzung ist,
- dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und
- dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Hierzu zählen:
o Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
o Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden und
o Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.
- Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist.
Informationen zu den aktuell zugelassenen Wechselrichtern finden Sie direkt in den Produkteigenschaften oder auf oesterreichsenergie.at
Sollte ein Wechselrichter aktuell eine befristete Zulassung haben, können Sie diesen bedenkenlos verbauen.
Die Befristung der Zulassung bedeutet unmittelbar für den Netznutzer keine Einschränkung. Eine innerhalb des genannten Zeitrahmens nachweislich bestellte oder errichtet PV-Anlage darf auch zu einem späteren Zeitpunkt (nach einem allfälligen Ablauf der Befristung) in Betrieb genommen werden.
Für den Hersteller bzw. Inverkehrbringer bedeutet die Befristung, dass die durch Österreichs Energie übermittelten Nachforderungen (Details im OVE R25 Prüfprotokoll oder auch Details der Software des Wechselrichtertyps) bis zum genannten Zeitpunkt zu erledigen wären.
Im Falle, dass Updates der Software erforderlich sind, müssen diese sehr wohl durch den Errichter einer PV-Anlage bzw. durch den konzessionierten Elektriker nachgezogen werden.
Energiespeicher oder Solarspeicher für Photovoltaikanlagen (PV) in Eigenheim oder Unternehmen
Weitere nützliche Informationen zur Nutzung von Solarspeichern bzw. Stromspeichern für Nutzung von PV-Anlagen als Inselanlage folgen hier in Kürze....